Vor den Außenwänden muss eine Abstandsfläche liegen, und zwar auf dem eigenen Grundstück. Im Saarland beträgt ihre Tiefe 0,4 H, mindestens aber 3 Meter (§ 7 Abs. 5 LBO). In Gewerbe- und Industriegebieten sind es 0,2 H, und in Kerngebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen, kann eine geringere Tiefe gestattet werden. Das Mindestmaß von 3 Metern bleibt in all diesen Fällen. Rheinland-Pfalz rechnet im Regelfall genauso, setzt in Gewerbe- und Industriegebieten aber 0,25 H an.
H ist dabei nicht einfach die Wandhöhe. Ein Dach über 45 Grad wird zu einem Drittel, ein Dach über 70 Grad voll hinzugerechnet, große Gauben zu einem Drittel, Giebelflächen je nach Neigung voll oder zu einem Drittel. Ein Anbau mit 6 Metern Wandhöhe und flachem Dach braucht deshalb nicht 2,40 Meter, sondern 3 Meter.
Im Saarland gibt es eine Erleichterung: Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 Meter, unabhängig von der Wandhöhe. Zu diesen Gebäudeklassen zählt ein Haus allerdings nur, wenn der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen höchstens 7 Meter über dem Gelände liegt. Genau danach fragt der Rechner weiter oben.
Direkt an der Grenze darf im Saarland nur, was § 8 Abs. 2 Nr. 4 LBO ausdrücklich aufzählt: Garagen samt Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Nebengebäude und Nebenanlagen zum Abstellen und Lagern sowie Gewächshäuser. Dazu kommen feste Maße: 12 m je Grenze, 15 m insgesamt, mittlere Wandhöhe 3,00 m, Firsthöhe höchstens 4 m, Dach zur Grenze höchstens 45 Grad geneigt, Dachgauben unzulässig. Für Nebengebäude, Nebenanlagen und Gewächshäuser gilt zusätzlich ein Deckel von 30 m³ Bruttorauminhalt je Einzelanlage; für Garagen und Fahrradgebäude nicht. Ein Geräteschuppen mit 40 m³ ist an der Grenze damit nicht privilegiert.
Rheinland-Pfalz knüpft nicht an den Zweck an, sondern daran, dass das Gebäude keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätten hat, und lässt 3,20 m mittlere Wandhöhe, 12 m je Grenze und 18 m insgesamt zu. Für Wohnraum gilt in beiden Ländern nichts davon.