Wenn der Platz im Haus nicht mehr reicht

Mehr Wohnraum am eigenen Haus.

Wintergarten, Anbau oder überdachte Terrasse. Wir prüfen zuerst, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist, und bringen den Entwurf danach durch die Genehmigung.

Die meisten Anbauten scheitern nicht am Entwurf, sondern am Grenzabstand.

Anbauten scheitern selten am Entwurf. Meist am Grenzabstand.

Abstands­flächen, Bebauungs­plan und Brandschutz entscheiden, was auf Ihrem Grundstück möglich ist. Und zwar bevor der erste Strich gezeichnet wird.

Typische Ausgangslagen

Wann ein Anbau der richtige Weg ist.

Ein Anbau ist oftmals die elegante Lösung, den eigenen Wohnraum ohne immense Kosten zu erweitern und zu verbessern. Diese sechs Ausgangslagen sehen wir am häufigsten.

01

Ein Zimmer fehlt

Die Familie wächst, das Haus nicht. Ein Anbau schafft den zusätzlichen Raum dort, wo er gebraucht wird, ohne dass Sie Lage, Garten und Nachbarschaft aufgeben.

02

Küche und Wohnen verbinden

Ältere Grundrisse trennen streng. Ein Anbau nach hinten öffnet den Wohnbereich zum Garten und macht aus zwei kleinen Räumen einen, in dem sich das Leben abspielt.

03

Ein Raum zum Arbeiten

Homeoffice am Esstisch geht eine Weile gut. Ein erweitertes Arbeitszimmer mit eigenem Zugang trennt Arbeiten und Wohnen und erhöht die Flexibilität Ihres Zuhauses.

04

Ebenerdig wohnen

Ein Anbau im Erdgeschoss mit Bad und Schlafzimmer macht das Haus altersgerecht, ohne dass die vorhandenen Geschosse umgebaut werden müssen.

05

Mehr Licht ins Haus

Ein Wintergarten oder ein verglaster Anbau bringt mehr Licht in Ihre Räumlichkeiten und erhöht so die Lebensqualität.

06

Platz für eine zweite Einheit

Ein Anbau kann die Grundlage für eine Einlieger­wohnung sein, für Angehörige oder zur Vermietung. Dann greifen zusätzlich die Regeln zu Stellplätzen und zur Aufteilung.

Erst prüfen, was zulässig ist.
Dann entwerfen.
Nicht umgekehrt.

Der häufigste Stolperstein

Wie nah darf der Anbau an die Grenze?

Vor jeder Außenwand muss eine Abstands­fläche liegen, und die muss auf dem eigenen Grundstück Platz finden. Stellen Sie Bundesland, Gebäude und Maße ein und sehen Sie, was für Ihr Vorhaben gilt.

Bundesland
Gebäude

In Rheinland-Pfalz ändert die Gebäude-Auswahl nichts: Für alle Wohngebäude gilt 0,4 H der Wandhöhe, mindestens 3 m.

Wandhöhe H 6,20 m
Abstand zur Grenze 2,80 m
Schematischer Schnitt durch Haus und Grundstücks­grenze mit der erforderlichen Abstands­fläche Nachbar Ihr Haus H 3,00 m Grenze 2,80 m
zu wenig

Bei einer Wandhöhe von 6,20 m sind 3,00 m Abstands­fläche nötig. Geplant sind 2,80 m, es fehlen 0,20 m.

0,4 × 6,20 m = 2,48 m · Mindestmaß 3,00 m · maßgeblich 3,00 m (§ 8 Abs. 6 LBauO Rheinland-Pfalz)

Was als Wandhöhe zählt

Gemessen wird von der Gelände­oberfläche bis zur Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Steile Dächer zählen mit: über 70 Grad Neigung voll, über 45 Grad zu einem Drittel. Der Abstand zur Grenze beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.

Wann an der Grenze gebaut werden darf

Garagen und Gebäude ohne Aufenthalts­räume und ohne Feuerstätten dürfen ohne eigene Abstands­fläche an die Grenze. In Rheinland-Pfalz bis 3,20 m mittlere Wandhöhe, 12 m je Grenze, 18 m insgesamt. Im Saarland 3,00 m, 12 m und 15 m. Für Wohnraum gilt das nicht.

Wenn das Haus schon zu nah steht

Bestandsschutz deckt den Bestand, nicht die Erweiterung. Rheinland-Pfalz erlaubt an zu nahen Wänden trotzdem Vor- und Anbauten, die für sich genommen die Abstands­fläche einhalten. Im Saarland sind Innenumbau und Wohnraumausbau ohne wesentliche Außenänderung frei, einen Anbau kann die Bauaufsicht gestatten.

Neu 2025/26 · nur Rheinland-Pfalz

Schematische Darstellung nach § 8 der Landes­bauordnung Rheinland-Pfalz und § 7 der Landes­bauordnung Saarland, Stand August 2026. Die saarländische Erleichterung gilt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, also mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von zusammen nicht mehr als 400 m², und höchstens drei oberirdischen Geschossen; der Rechner wendet sie bis 9,5 m Wandhöhe an, darüber ist ein Wohngebäude praktisch keine Klasse 1 oder 2 mehr. Abgebildet ist der Regelfall im Wohnbau; Gewerbe- und Industriegebiete, Grenzbebauung, Vorbauten, Baulasten und abweichende Festsetzungen eines Bebauungs­plans sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Die zweite Weiche

Bebauungs­plan oder nicht.

Wonach Ihr Anbau beurteilt wird, hängt davon ab, wo Ihr Grundstück liegt. Es gibt drei Fälle, und jeder hat seine eigene Leitfrage.

Fall 1 · Mit Plan

Bebauungs­plan

§ 30 BauGB

Passt der Anbau in den Plan?

Für Ihr Viertel gibt es einen Plan der Gemeinde. Der sagt ziemlich genau, was erlaubt ist. Wir lesen ihn aus und halten Ihr Vorhaben daneben.

Passt es nicht: Eine Ausnahme ist möglich, solange der Plan im Kern unberührt bleibt und der Nachbar nicht unzumutbar betroffen ist.

Fall 2 · Ohne Plan

Bebauter Ortsteil

§ 34 BauGB

Passt der Anbau zur Nachbarschaft?

Es gibt keinen Plan. Dann zählt, was ringsum schon steht. Ihr Anbau muss sich in dieses Bild einfügen, und das schaut sich die Behörde genau an.

Passt es nicht: Wer zusätzlichen Wohnraum schafft, bekommt nach dem Gesetz etwas mehr Spielraum als sonst.

Fall 3 · Draußen

Außenbereich

§ 35 BauGB

Ist hier überhaupt etwas möglich?

Ihr Grundstück liegt außerhalb der bebauten Ortslage. Dort soll grundsätzlich nicht gebaut werden, entsprechend eng sind die Möglichkeiten.

Unser Rat: Hier zuerst prüfen lassen, dann planen. Sonst zahlen Sie einen Entwurf, der so nicht genehmigt wird.

Was alles Anbau ist

Sechs Wege, ein Haus zu erweitern.

Nicht jede Erweiterung ist ein massiver Anbau. Je nach Ziel, Grundstück und Budget kommen ganz unterschiedliche Formen infrage.

Wintergarten

Verglaste Erweiterung am Haus. Ebenerdig, unbeheizt und bis 50 Kubikmeter umbauter Raum braucht sie in Rheinland-Pfalz keinen Bauantrag. Mit Heizung ist sie Aufenthalts­raum, zählt voll zur Wohnfläche und muss genehmigt werden.

unbeheizt bis 50 m³

Terrassen­über­dachung

Dach über der Terrasse, an den Seiten offen. In Rheinland-Pfalz zählt der umbaute Raum: bis 50 Kubikmeter ohne Bauantrag. Im Saarland sind Terrassen­über­dachungen ganz verfahrensfrei. Abstands­flächen und Bebauungs­plan gelten trotzdem.

oft ohne Bauantrag

Massiver Anbau

Zusätzlicher Wohnraum in fester Bauweise, ein- oder zweigeschossig. Der größte Zugewinn und zugleich der Fall, bei dem Abstands­flächen und Baurecht am genauesten geprüft werden müssen.

mit Bauantrag

Aufstockung

Erweiterung nach oben statt zur Seite. Sinnvoll bei engem Grundstück. Sie verlangt immer eine Prüfung der Statik und berührt Abstands­flächen und Brandschutz.

mit Bauantrag

Vorbau, Erker oder Balkon

Kleine Erweiterungen, die den Grundriss punktuell verbessern: ein Windfang vor der Tür, ein Erker im Wohnzimmer, ein angehängter Balkon. Klein im Umfang, im Baurecht trotzdem relevant.

je nach Größe

Garage oder Nebengebäude

Garage, Carport oder Geräteraum. Diese Gebäude dürfen unter Bedingungen direkt an der Grenze stehen, weil sie keine Aufenthalts­räume enthalten. Genau deshalb sind sie oft der Schlüssel bei engen Grundstücken.

Grenzbebauung möglich
Das Ergebnis

Was Sie von uns erhalten.

Vom ersten belastbaren Ja oder Nein bis zur Genehmigung. Sie buchen nur die Schritte, die Sie brauchen.

Schriftliche Einordnung

Was auf Ihrem Grundstück zulässig ist: Bebauungs­plan oder § 34, Abstands­flächen, Grenzbebauung, brandschutzrelevante Punkte. Schwarz auf weiß, nicht nur mündlich.

Entwurf des Anbaus

Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Anbaus im Zusammenhang mit dem Bestand, abgestimmt auf das, was baurechtlich geht.

Bauantrag komplett

Alle Bauvorlagen, Berechnungen und Formulare, eingereicht bei der Bauaufsicht. Rückfragen der Behörde bearbeiten wir direkt.

Abstimmung der Fachplaner

Statik, Energie und, wo nötig, Brandschutz. Wir holen die Beteiligten dazu und halten die Planung zusammen, damit nichts zweimal gerechnet wird.

Die Vorprüfung können Sie einzeln beauftragen. Planen Sie danach mit uns weiter, rechnen wir sie an.

Woran es in der Praxis hängt

Vier Irrtümer, die einen Anbau stoppen.

Diese vier Sätze hören wir regelmäßig im Erstgespräch. Alle vier klingen plausibel und führen trotzdem regelmäßig in die Sackgasse.

01

„Genehmigungsfrei heißt, ich darf einfach bauen."

Ein unbeheizter Wintergarten oder eine Terrassen­über­dachung kann in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung zulässig sein. Das befreit aber nur vom Verfahren, nicht von den Vorschriften.

Was dahintersteckt
02

„Der Nachbar ist einverstanden, also passt das."

Das Einverständnis des Nachbarn hilft, ersetzt aber keine Genehmigung. Umgekehrt ist seine Zustimmung dort entscheidend, wo von einer nachbarschützenden Vorschrift abgewichen werden soll.

Was dahintersteckt
03

„Im Bebauungs­plan steht nichts dagegen."

Der Bebauungs­plan sagt oft mehr, als beim ersten Lesen auffällt. Die Baugrenze ist nur eine von mehreren Festsetzungen, und daneben gilt die Landes­bauordnung weiter.

Was dahintersteckt
04

„Ein Wintergarten ist doch kein richtiger Anbau."

Baurechtlich schon. Sobald er beheizt wird oder als Aufenthalts­raum dient, wird er wie jeder andere Wohnraum behandelt, mit allem was daran hängt.

Was dahintersteckt
Der Irrtum
01

Genehmigungsfrei ist nicht regelfrei

In Rheinland-Pfalz sind zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassen­über­dachungen bis 50 Kubikmeter umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 vom Genehmigungsverfahren freigestellt, außerhalb des Außenbereichs.

Frei ist damit nur das Verfahren. Abstands­flächen, die Festsetzungen des Bebauungs­plans und der Brandschutz gelten unverändert weiter, und die Verantwortung dafür liegt allein bei Ihnen, weil niemand mehr prüft. Wer ohne eigene Prüfung baut, hat im Zweifel eine Anlage stehen, die materiell rechtswidrig ist. Die Bauaufsicht kann dann die Beseitigung verlangen, auch Jahre nach dem Bau.

Der Irrtum
02

Zustimmung ersetzt keine Genehmigung

Hält Ihr Anbau alle Vorschriften ein, brauchen Sie die Zustimmung des Nachbarn nicht. Hält er sie nicht ein, hilft ein freundliches Wort über den Zaun ebenfalls nicht weiter.

Wichtig wird die Zustimmung dort, wo von einer Vorschrift abgewichen werden soll, die auch dem Schutz des Nachbarn dient. In Rheinland-Pfalz sind ihm Lageplan und Bauzeichnungen dann zur Unterschrift vorzulegen, und die Zustimmung ist der Bauaufsicht nachzuweisen.

Verweigert er sie, ist das noch kein Aus. Die Bauaufsicht teilt ihm die geplante Abweichung mit, er kann binnen zwei Wochen Einwendungen erheben, danach entscheidet die Behörde. Soll dagegen dauerhaft eine Fläche des Nachbar­grundstücks in Anspruch genommen werden, braucht es eine Baulast. Die wird eingetragen und gilt auch für spätere Eigentümer. Ein mündliches Einverständnis tut das nicht.

Der Irrtum
03

Der Plan regelt mehr als die Baugrenze

Neben Baugrenzen und Baulinien setzt ein Bebauungs­plan regelmäßig auch das Maß der Nutzung fest, etwa über die Grund­flächen­zahl. Ein Anbau vergrößert die überbaute Fläche und kann diese Zahl reißen, obwohl er innerhalb des Baufensters bleibt. Dazu kommen Festsetzungen zu Bauweise, Dachform und teils zur First­richtung.

Und selbst wenn der Bebauungs­plan alles erlaubt: Die Abstands­flächen der Landes­bauordnung gelten daneben weiter. Sie entfallen nur an den Wänden, die nach den Festsetzungen des Plans ohne Grenzabstand gebaut werden müssen oder unter den dort genannten Voraussetzungen gebaut werden dürfen, etwa in geschlossener Bauweise. Sonst müssen beide Ebenen zusammen aufgehen, nicht nur eine.

Der Irrtum
04

Beheizt ist etwas anderes als unbeheizt

Die Verfahrensfreiheit für Wintergärten knüpft ausdrücklich daran an, dass der Anbau unbeheizt ist. Sobald eine Heizung eingebaut oder die vorhandene Anlage erweitert wird, greift sie nicht mehr.

Ein beheizter Wintergarten ist Aufenthalts­raum und damit Wohnraum. Damit kommen die Anforderungen an Wärmeschutz und Energieeinsparung dazu, und die Abstands­flächen bemessen sich nach seiner Wandhöhe. Auch die Wohnfläche ändert sich: Nach der Wohn­flächen­verordnung zählt ein unbeheizbarer Wintergarten zur Hälfte, ein beheizbarer voll. Wer das erst nach dem Bau merkt, steht vor einem nachträglichen Antrag mit ungewissem Ausgang.

Die Angaben geben den allgemeinen Rahmen der Landes­bauordnung Rheinland-Pfalz und des Baugesetzbuchs wieder, Stand August 2026. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung.

Schritt für Schritt

In fünf Etappen zum genehmigten Anbau.

Sie haben einen festen Ansprechpartner und wissen nach der zweiten Etappe, woran Sie sind.

01Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir sehen uns Lage und Bestand an. Am Telefon geben wir eine erste Einschätzung, für eine belastbare Aussage schauen wir uns das Grundstück an.

02Baurecht prüfen

Wir holen den Bebauungs­plan oder werten die nähere Umgebung nach § 34 aus, rechnen die Abstands­flächen und ordnen die brandschutzrelevanten Punkte ein. Am Ende steht schriftlich, was geht.

03Entwurf

Wir entwerfen den Anbau im Rahmen dessen, was zulässig ist. Grundrisse, Ansichten und Schnitte, abgestimmt mit Ihnen, bis die Lösung sitzt.

04Bauantrag

Wir stellen die Bauvorlagen zusammen, holen die nötigen Nachweise von Fachplanern ein und reichen den Antrag bei der Bauaufsicht ein.

05Genehmigung

Wir kümmern uns um Rückfragen des Amtes und behalten die Fristen im Blick. Auf Wunsch begleiten wir danach auch die Ausführung.

Unsere Angebote

Zwei Wege, mit uns zu starten.

Der komplette Anbau von der Prüfung über den Entwurf bis zur Genehmigung, oder vorab der Standort-Check, wenn Sie erst wissen wollen, ob auf Ihrem Grundstück überhaupt etwas geht.

Komplettpaket
Anbau komplett

Der ganze Weg in einem Paket. Wir prüfen das Grundstück, entwerfen den Anbau und begleiten Sie bis zur Genehmigung.

  • Alle Leistungen des Standort-Checks
  • Aufmaß des Bestands, soweit keine Pläne vorliegen
  • Entwurf mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten
  • Bauvorlagen und Bauantrag bei der Bauaufsicht
  • Abstimmung mit Statik, Energie und Brandschutz
  • Auf Wunsch Ausführungs­planung und Begleitung auf der Baustelle
Erstgespräch vereinbaren
Vorab-Analyse
Standort-Check

Die Prüfung vor der Entscheidung. Sie erfahren schriftlich, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist, bevor Sie planen lassen.

  • Auswertung von Bebauungs­plan oder näherer Umgebung
  • Berechnung der Abstands­flächen zu allen Grenzen
  • Einordnung der brandschutzrelevanten Punkte
  • Aussage zu Verfahren: Bauantrag nötig oder nicht
  • Schriftliche Zusammenfassung mit Empfehlung
Erstgespräch vereinbaren

Die Kosten des Standort-Checks rechnen wir an, wenn Sie danach mit uns weiterplanen.

Über Maximilian Rudorf

Planung mit Erfahrung im Bestand.

Maximilian Rudorf

Das Büro von Maximilian Rudorf ist auf das Bauen im Bestand spezialisiert: Anbau, Umbau, Umnutzung und Aufteilung, von der ersten Bewertung bis zum genehmigten Plan.

Beim Anbau entscheidet sich früh, ob ein Vorhaben trägt. Wer Abstands­flächen, Bebauungs­plan und Brandschutz von Anfang an zusammen denkt, spart sich die Runde, in der ein fertiger Entwurf wieder auseinandergenommen wird.

Gerade im Bestand steckt der Aufwand im Detail: Tragwerk, vorhandene Substanz und das geltende Baurecht müssen zusammenpassen. Wir nehmen den Bestand genau auf, denken die Lösung von Anfang an zu Ende und behalten Aufwand und Kosten realistisch im Blick.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Brauche ich für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?+

In Rheinland-Pfalz sind zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassen­über­dachungen bis zu 50 Kubikmeter umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 genehmigungsfrei, außerhalb des Außenbereichs.

Entscheidend ist das Wort unbeheizt. Sobald der Wintergarten beheizt wird, an die Heizung angeschlossen ist oder als Aufenthalts­raum gilt, greift diese Regel nicht mehr.

Im Saarland gilt die 50-Kubikmeter-Regel nicht: Dort braucht ein angebauter Wintergarten regelmäßig eine Genehmigung, Terrassen­über­dachungen und Balkonverglasungen sind dagegen verfahrensfrei.

Genehmigungsfrei heißt außerdem nicht regelfrei: Abstands­flächen, Bebauungs­plan und Brandschutz gelten weiter.

Wie nah darf ich mit dem Anbau an die Grundstücks­grenze?+

Vor den Außenwänden muss eine Abstands­fläche liegen, und zwar auf dem eigenen Grundstück. In Rheinland-Pfalz beträgt ihre Tiefe 0,4 der Wandhöhe, mindestens jedoch 3 Meter. Ein Anbau mit 6 Metern Wandhöhe braucht also nicht 2,40 Meter, sondern 3 Meter Abstand.

Im Saarland gilt eine Erleichterung: Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 Meter, unabhängig von der Wandhöhe.

Bestimmte Gebäude ohne Aufenthalts­räume und ohne Feuerstätten, etwa Garagen oder Geräteräume, dürfen unter Bedingungen direkt an der Grenze stehen. Für Wohnraum gilt das nicht.

Muss mein Nachbar dem Anbau zustimmen?+

Grundsätzlich nicht. Wenn das Vorhaben die Vorschriften einhält, ist die Zustimmung des Nachbarn nicht erforderlich.

Sie wird aber dort wichtig, wo abgewichen werden soll: bei einer Abweichung von den Abstands­flächen, bei einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs­plans oder wenn eine Abstands­fläche auf dem Nachbar­grundstück gesichert werden muss. Dafür braucht es je nach Fall eine Baulast. Ohne Zustimmung kann der Nachbar gegen die Genehmigung vorgehen, wenn eine nachbarschützende Vorschrift betroffen ist.

Mein Haus steht heute schon zu nah an der Grenze. Ist ein Anbau dann ausgeschlossen?+

Nicht zwingend. Die Landes­bauordnung Rheinland-Pfalz wurde geändert, die Neuregelungen sind zum 1. November 2025 und zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

An rechtmäßig bestehenden Gebäuden, die die heutigen Abstands­flächen nicht einhalten, sind seither unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Vor- und Anbauten sowie Aufstockungen möglich. Ob das für Ihr Gebäude greift, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Vorprüfung.

Übernehmen Sie auch den Brandschutznachweis?+

Wir sind keine Brand­schutz­sach­verständigen und erstellen keine Brand­schutz­nachweise.

Was wir tun: Wir sagen Ihnen früh, ob Ihr Anbau die Grenze zum Brandschutz überhaupt berührt. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine Abschlusswand im Abstand von bis zu 2,50 Metern zur Nachbargrenze steht, denn dann verlangt die Landes­bauordnung eine Gebäude­abschluss­wand.

Wird ein Nachweis nötig, binden wir einen Sachverständigen ein und stimmen die Planung mit ihm ab.

Was kostet die Planung eines Anbaus?+

Das hängt von Größe und Art des Anbaus ab und davon, wie weit wir Sie begleiten sollen. Eine überdachte Terrasse ist anders zu bewerten als ein zweigeschossiger Anbau mit Eingriff in das Tragwerk.

Wer erst wissen will, ob überhaupt etwas geht, startet mit dem Standort-Check. Dessen Kosten rechnen wir an, wenn Sie danach mit uns weiterplanen.

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Sagen Sie uns kurz, was Sie anbauen möchten und wo das Haus steht. Wir sagen Ihnen, was zu prüfen ist, wie lange es dauert und was es kostet.

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