Bebauungsplan
§ 30 BauGB
Passt der Anbau in den Plan?
Für Ihr Viertel gibt es einen Plan der Gemeinde. Der sagt ziemlich genau, was erlaubt ist. Wir lesen ihn aus und halten Ihr Vorhaben daneben.
Passt es nicht: Eine Ausnahme ist möglich, solange der Plan im Kern unberührt bleibt und der Nachbar nicht unzumutbar betroffen ist.