WEG-Recht
Wohnungseigentumsgesetz · Notar · Grundbuchamt
Was gehört wem allein, was allen gemeinsam?
Hier wird das Eigentum am Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt.
- Aufteilungsplan mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung beim Notar
- Miteigentumsanteile und Zweckbestimmung je Einheit
- Anlage der Wohnungsgrundbücher
Ergebnis: Die Einheiten existieren rechtlich, sind einzeln verkäuflich und einzeln belastbar.